Donnerstag, 17. Mai 2012

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Reinigung der Geh- und Radwege

Herbstlaub
Herbstlaub
Herbstlaub

Der Herbst hält Einzug und herabfallende Blätter können insbesondere bei Nässe für Fußgänger und Radfahrer schnell zur Rutschgefahr werden. Da stellt sich für manch einen die Frage, wer für die Reinigung der Geh- und Radwege eigentlich zuständig ist. Geregelt ist die Zuständigkeit in der Straßenreinigungssatzung sowie der Staßenreinigungsverordnung der Stadt Lehrte.

Nach diesen beiden Vorschriften hat die Stadt Lehrte grundsätzlich die Reinigungspflichten auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst u.a. die Reinigung der Gehwege sowie der kombinierten Geh- und Radwege. Entsprechend des Gebotes der Rücksichtnahme dürfen Schmutz, Wildkräuter, Laub, Papier, Hundekot und Unrat weder dem Nachbarn zugekehrt noch in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation verbracht werden und sind privat zu entsorgen.

Die Häufigkeit der Reinigungsarbeiten richtet sich nach der Verkehrsbelastung und ihrem Verschmutzungsgrad. Dem gemäß sind die Fußgängerzone Neues Zentrum sowie der Platz vor dem City-Center sechsmal, alle übrigen Straßen im Reinigungsgebiet einmal wöchentlich zu reinigen.


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