Umlegung
Die Umlegung ist ein Grundstückstauschverfahren zur Erschließung und Neugestaltung von Baugebieten.
Ein Bebauungsplan setzt die zulässige Nutzung unabhängig von vorhandenen Grundstücksgrenzen fest. Sein Inkrafttreten ändert die Grundstücksgrenzen nicht. Damit eine planentsprechende Bebauung und Erschließung möglich wird, ist es daher häufig erforderlich, den Zuschnitt der Grundstücke zu ändern. Dies kann privatrechtlich durch Grundstückskauf oder –tausch geschehen oder öffentlich-rechtlich durch ein von der Stadt Lehrte anzuordnendes Umlegungsverfahren. Ein Umlegungsverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches des ersten Kapitels, vierter Teil „Bodenordnung“ durchgeführt.
In der Umlegung wird das Grundstückseigentum neu geordnet mit dem Ziel, nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die bauliche oder sonstige Nutzung zu schaffen. Dies geschieht in drei Schritten:
| Verfahrensschritt | |
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 Alter Bestand | Die alte Grundstücks- und Eigentumsstruktur erfordert eine Neuordnung |
 1. Schritt: Umlegungsmasse | Alle Grundstücke des Umelgungsgebiets werden rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. |
 2. Schritt: Öffentliche Flächen | Aus der Umlegungsmasse werden der Gemeinde die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen zugeteilt. |
 3. Schritt: Neuer Bestand | Die verbleibenden Flächen werden nach einem bestimmten Maßstab an die Eigentümer verteilt. |
Aktuell hat die Stadt Lehrte kein Umlegungsverfahren angeordnet. Zuletzt wurde das Verfahren für das Baugebiet „Im Wiesengrund“ in Ahlten, angeordnet und im Oktober 2009 abgeschlossen.
Ansprechpartner, die zu Umlegungsverfahren Auskunft geben können, finden Sie in den weiterführenden Informationen in der rechten Spalte. Nähere Informationen zur Umlegung sind auf der Seite der Behörden für Geoinformation, Landesentwicklung und Liegenschaften einzusehen. Den Link finden Sie in den weiterführenden Informationen in der rechten Spalte.