Um z. B. eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden, wozu die Herstellung von Straßen und/oder Wegen gehört. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger. Sie werden nach einem festgelegten Schlüssel umgelegt, nämlich nach Grundstücksfläche und Ausnutzbarkeit des Grundstücks, d. h. verkürzt, dass der Beitrag umso höher ist, je größer ein Grundstück ist und je mehr Vollgeschosse darauf vorhanden oder erlaubt sind.