Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Es gilt zu bedenken, dass nur Wahlgräber verlängert werden können.
Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen sind die Friedhofssatzungen der Stadt Lehrte und der Kirchenträger in der jeweils aktuellen Fassung. Darüber hinaus gelten für die Benutzung der Friedhöfe sowie ihrer Einrichtungen und Anlagen die entsprechenden Gebührensatzungen zur Friedhofssatzung.Die Satzungen sind bei den Friedhofsverwaltungen erhältlich; die Satzungen der Stadt Lehrte sind auch im Internet abrufbar (Download: Friedhofssatzung / Gebührensatzung).
Die Ruhezeit auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Lehrte beträgt für die Besetzung von Urnen in Reihengräbern, im Sternenkinderfeld und in anonymen Grabfeldern 20 Jahre. 20 Jahre beträgt auch die Ruhezeit für Erdbestattungen im Sternenkinderfeld, für die anderen Grabarten aber 30 Jahre. Darüber hinaus kann ein ‚Ewiges Grabrecht’ erworben werden.
Folgende Grabarten werden angeboten:Reihengräber (Erdbestattungen)
Wahlgräber (Erdbestattung)
Urnengräber