Donnerstag, 17. Mai 2012

Geldleistungen

Elterngeld

Allgemeine Informationen

Das Elterngeld gibt es für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren oder ab diesem Zeitpunkt adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption in Obhut aufgenommen worden sind. Für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren worden sind, gelten die Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes weiter.

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1800,00 Euro im Monat. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro.

An wen muss ich mich wenden?

Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeld- und Erziehungsgeldstelle der Kommune, in deren Bereich die Eltern ihren Wohnsitz haben, beantragt werden.

Der Antragsvordruck steht hier als Download bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des
Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
http://www.ms.niedersachsen.de  unter  Themen/Familie/Elterngeld

Das Bundeselterngesetz und das Elternteilzeitgesetz können Sie hier einsehen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Ansprechpartnerin:

Frau Kalkowski, Zimmer 14, Gartenstr. 5
Telefon 05132-505 107
E-Mail: Kalkowski@lehrte.de


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