Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt steht Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (Restleistungsvermögen hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit weniger als drei Stunden täglich, aber nicht dauerhaft)

Die genannten Leistungen werden nur nachrangig gewährt. Der Nachranggrundsatz bedeutet im Bezug auf Hilfe Suchende, dass sie bedürftig sein müssen und den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln decken können.

Fragen zu den komplexen Themenbereichen beantwortet Ihnen Ihr Ansprechpartner

Buchstabe A-H und W

Frau Freund, Zimmer 8, Gartenstr. 5
Telefon 05132-505 197
E-Mail freund@lehrte.de

Buchstabe I-P

Herr Wippich, Zimmer 9, Gartenstr. 5
Telefon 05132-505 124
E-Mail: wippich@lehrte.de

Buchstabe Q-V und X-Z

Herr Pannier, Zimmer 15, Gartenstr. 5
Telefon 05132-505 275
E-Mail: pannier@lehrte.de