Ist jemand pflegebedürftig, gibt es zunächst die Möglichkeit des Pflegegeldes. Mit Hilfe des Pflegegeldes kann die pflegebedürftige Person die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen (z. B. durch Weitergabe des Geldes an die Pflegeperson).
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Pflegegeld zählt zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung und wird je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe gezahlt.