Die Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen umfasst insbesondere die Unterbringung in Altenheimen, die Krankenhilfe, die Übernahme von Kosten für Bekleidung sowie einen Barbetrag für besondere Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die Hilfe zur Pflege ist abhängig vom Einsatz des Einkommens und Vermögens des Hilfesuchenden und inwieweit der Einsatz von Einkommen und Vermögen zumutbar ist.
Die Stadt Lehrte betreut diesen Personenkreis nur, soweit die in Altenheimen unterzubringenden Personen das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Spezielle Fragen zur Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen beantwortet Ihnen Ihr Ansprechpartner
Buchstabe A - K
Herr Quetschke , Zimmer 10, Gartenstr. 5Telefon 05132-505 270E-Mail: Quetschke@lehrte.de
Buchstabe L - Z
Frau Schneider, Zimmer 11, Gartenstr. 5Telefon 05132-505 265E-Mail: Schneider@lehrte.de