Samstag, 04. Februar 2012

Hilfen zur Gesundheit

Soweit nicht ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht, kann nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs ambulante und stationäre Krankenhilfe sowie die vorbeugende Gesundheitshilfe gewährt werden.

Im Einzelfall können  im Rahmen der Bedarfsermittlung der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung (Höchstbeträge wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung) berücksichtigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie

Buchstabe A - E und I - N

Herr Wippich, Zimmer 9, Gartenstr. 5
Telefon 05132-505 124
E-Mail: wippich@lehrte.de

Buchstabe F - H und O - Z

Herr Pannier, Zimmer 8, Gartenstr. 5
Telefon 05132-505 275
E-Mail: pannier@lehrte.de


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