Montag, 21. Mai 2012

Gebühren

Straßenreinigung

Die Aufgabenwahrnehmung für die Straßenreinigung ist aufgeteilt:

  • Das Steueramt ist für die Erhebung der Gebühren verantwortlich.
  • Der Bau- und Betriebshof ist mit der Durchführung der Straßenreinigung beauftragt.

Rechtsgrundlagen:

Für die Veranlagung der Straßenreinigung sind folgende Rechtsgrundlagen / Satzungen maßgeblich:

Die Rechtsgrundlagen können Sie hier einsehen.

Bei der Stadt Lehrte gibt es drei Reinigungsklassen.

Reinigungsklasse I. wöchentlich einmalige Reinigung einschl. Winterdienst

Reinigungsklasse II.Winterdienst

Reinigungsklasse III.Wöchentlich sechsmalige Reinigung einschl. Winterdienst

Aus der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung ist ersichtlich in welche Reinigungsklasse Ihre Straße eingestuft worden ist bzw. ob die Reinigung auf die Anlieger übertragen worden ist.

Aus der Straßengebührensatzung können Sie die Höhe der Gebühr je Meter Straßenfront entnehmen.

Im Abgabenbescheid können Sie die veranlagte Frontlänge sowie die Reinigungsklasse dem Feld Bemessungsgrundlage entnehmen.


search

Behördenführer

Wählen Sie ihr gewünschtes Kriterium aus
Nach Alphabet
Nach Kategorie

Quick Links

Weiterführende Informationen


© LEHRTE.DE ist das offizielle Portal der Stadt Lehrte