Die Aufgabenwahrnehmung für die Straßenreinigung ist aufgeteilt:
Rechtsgrundlagen:
Für die Veranlagung der Straßenreinigung sind folgende Rechtsgrundlagen / Satzungen maßgeblich:
Die Rechtsgrundlagen können Sie hier einsehen.
Bei der Stadt Lehrte gibt es drei Reinigungsklassen.
Reinigungsklasse I. wöchentlich einmalige Reinigung einschl. Winterdienst
Reinigungsklasse II.Winterdienst
Reinigungsklasse III.Wöchentlich sechsmalige Reinigung einschl. Winterdienst
Aus der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung ist ersichtlich in welche Reinigungsklasse Ihre Straße eingestuft worden ist bzw. ob die Reinigung auf die Anlieger übertragen worden ist.
Aus der Straßengebührensatzung können Sie die Höhe der Gebühr je Meter Straßenfront entnehmen.
Im Abgabenbescheid können Sie die veranlagte Frontlänge sowie die Reinigungsklasse dem Feld Bemessungsgrundlage entnehmen.