Montag, 21. Mai 2012

Aktuelle Meldungen

Information für den Einzelhandel zum Jahreswechsel 2011/2012

Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und dem damit einhergehenden Verkauf von Kleinst- und Kleinfeuerwerk sind einige sprengstoffrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Informationen hierzu können dem Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration entnommen werden.

Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 darf in diesem Jahr in der Zeit vom 29. - 31.12.2011 erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, das der erstmalige Verkauf von Kleinstfeuerwerk (Kategorie 1) und Kleinfeuerwerk (Kategorie 2) beim Ordnungsamt der Stadt Lehrte angezeigt werden muss. Eine Anzeige genügt für die gesamte Dauer des Vertriebs, muss also nicht jährlich wiederholt werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung des Betriebs, der Zweigniederlassung oder der unselbstständigen Zweigstelle sowie die Beendigung des Vertriebs unverzüglich mitzuteilen. Dies kann formlos oder mit Hilfe des hier zur Verfügung gestellten Formulars erfolgen.


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