Allgemeines
Es ist nicht immer notwendig auch in Bagatellsachen die Zivilgerichte in Anspruch zu nehmen. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten fördert ein Urteil oft nicht den Frieden zwischen den Parteien. Eine gütliche außergerichtliche Schlichtung im Rahmen des Schiedswesens ist daher oftmals die bessere und auch kostengünstigere Möglichkeit für alle Beteiligten.
Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter hat die Stadt Lehrte hierfür drei Schiedsbezirke eingerichtet.
Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen wurden vom Direktor des Amtsgerichtes Lehrte förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Die Schiedspersonen wohnen im Verwaltungsbezirk der Stadt Lehrte und kennen somit häufig die menschlichen Hintergründe eines Streits und können daher oftmals bessere Vorschläge für dessen Schlichtung unterbreiten, als dies ein Gericht leisten könnte.
Weitere Informationen zum Schiedswesen erhalten Sie über die Seiten des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (www.schiedsamt.de) Schiedsbezirke der Stadt Lehrte
Kernstadt Lehrte
Ahlten
Schiedsperson
Stellvertreter
Aligse
Kolshorn
Röddensen
Steinwedel
Arpke
Hämelerwald
Immensen
Sievershausen