Montag, 21. Mai 2012

Meldeangelegenheiten

An-, Ab- und Ummeldungen

Anmeldung

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Anmeldung im Bürgeramt der Stadt Lehrte persönlich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung vorzunehmen.

Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass


Abmeldung

Eine Abmeldung ist nur noch in bestimmten Fällen erforderlich. Im Normalfall genügt die Anmeldung bei der neuen Gemeinde, in deren Bereich Sie umgezogen sind. Diese leitet die notwendigen Informationen zur Abmeldung an die Stadt Lehrte weiter.

Nur wenn Sie

·In das Ausland  ziehen oder  

·eine Nebenwohnung  aufgeben, ohne eine neue Nebenwohnung anzumelden,  

ist eine Abmeldung erforderlich.

Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass


Ummeldung

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Ummeldung im Bürgeramt der Stadt Lehrte persönlich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung vorzunehmen.

Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass


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