Montag, 21. Mai 2012

Sonstige Dienstleistungen

Führerscheinangelegenheiten (nur Antragsaufnahme)

Zuständig für die Bearbeitung der Führerscheinanträge ist die Region Hannover, Team Fahrerlaubnisangelegenheiten.

Region Hannover
Team Fahrerlaubnisangelegenheiten
Hamelner Str. 3 a
30952 Ronnenberg
Telefon: 05109/5198-0
Fax: 05109/5198-678
E-Mail: stva.ronnenberg@region-hannover.de

Für Informationen und Beratung stehen Ihnen die Kollegen der Region Hannover, Team Fahrerlaubnisangelegenheiten unter o. g. Telefonnummer zur Verfügung.


Folgende Antragsarten können im Bürgeramt der Stadt Lehrte erfasst und weitergeleitet werden:

Antrag auf Erteilung eines Ersatzführerscheines

Unterlagen:

·Personalausweis oder Reisepass

·ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht.

·Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle bei dem der bisherige Führerschein ausgestellt wurde. Dies ist nicht erforderlich, wenn der bisherige Führerschein von der Region Hannover (einschließlich der alten Landkreise Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe) ausgestellt wurde.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist unbedingt erforderlich!

Gebühr: 43,03 €


Antrag auf Erteilung eines Internationalen Führerscheines

Ein internationaler Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist gleichzeitig mit einem Umstellungsantrag ein EU-Kartenführerschein zu beantragen.

Der Führerschein ist ab Tag der Ausstellung grundsätzlich drei Jahre gültig. Die Gültigkeit verkürzt sich, wenn die Fahrerlaubnisklassen C und D mit eingetragen werden sollen und wenn diese im eigentlichen EU-Führerschein eine Gültigkeit von unter drei Jahren besitzen, auf das Datum der Befristung der Klassen C und/oder D.

Unterlagen:

·Personalausweis oder Reisepass

·aktueller Führerschein

·ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht.

·Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle bei dem der bisherige Führerschein ausgestellt wurde. Dies ist nicht erforderlich, wenn der bisherige Führerschein von der Region Hannover (einschließlich der alten Landkreise Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe) ausgestellt wurde.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist unbedingt erforderlich!

Gebühr: 15,00 €


Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis

Unterlagen:

·Personalausweis oder Reisepass

·aktueller Führerschein

·ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht.

·Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle bei dem der bisherige Führerschein ausgestellt wurde. Dies ist nicht erforderlich, wenn der bisherige Führerschein von der Region Hannover (einschließlich der alten Landkreise Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe) ausgestellt wurde.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist unbedingt erforderlich!

Gebühr: 28,73 €


Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis bei den Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1 oder C1E

Unterlagen:

·Personalausweis oder Reisepass

·aktueller Führerschein

·ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht.

·Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle bei dem der bisherige Führerschein ausgestellt wurde. Dies ist nicht erforderlich, wenn der bisherige Führerschein von der Region Hannover (einschließlich der alten Landkreise Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe) ausgestellt wurde.

·Augenärtzliches Zeugnis oder Gutachten

·Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist unbedingt erforderlich!

Gebühr: 42,60 €


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