In das Gewerbezentralregister werden gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) Entscheidungen der Verwaltungsbehörden eingetragen, z. B. Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder Versagung von Gewerbeerlaubnissen.
Antragsteller sind Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber.
Weitere Informationen erhalten sie beim Bundesjustizamt
Beantragung: persönlichUnterlagen
·Personalausweis oder Reisepass
·Handelsregisterauszug, der die Vertretungsvollmacht beinhaltet
·Nachweis der aktuellen Firmenadresse
Gebühren 13,00 EUR