Montag, 21. Mai 2012

Führungszeugnisse

Gewerbezentralregisterauszug

In das Gewerbezentralregister werden gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) Entscheidungen der Verwaltungsbehörden eingetragen, z. B. Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder Versagung von Gewerbeerlaubnissen.

Antragsteller sind Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber.

Weitere Informationen erhalten sie beim Bundesjustizamt

Beantragung: persönlich


Unterlagen

·Personalausweis oder Reisepass

·Handelsregisterauszug, der die Vertretungsvollmacht beinhaltet

·Nachweis der aktuellen Firmenadresse

Gebühren 13,00 EUR


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