Montag, 21. Mai 2012

Personalausweise, Pässe

Kinderreisepässe

Ausstellung

Alle Kinder unter 12 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft können für einen Kinderreisepass erhalten. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Reisepass bzw. Personalausweis ausgestellt werden.

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob der Kinderreisepass noch gültig ist. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.

Beantragung: persönlich (Sorgeberechtigte und Kind)

Für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich. Dieses kann bei der Beantragung durch  die Unterschrift  beider Sorgeberechtigter auf dem Antragsvordruck und der Vorlage beider Personalausweise oder Reisepässe erfolgen.

Den Vordruck hierfür erhalten Sie hier (Einverständniserklärung).

Für den Fall, dass nur ein Sorgeberechtigter die Ausstellung des Kinderreisepasses beantragt, muss das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss hierüber ein Nachweis vorgelegt werden (Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Geburtsjugendamtes).

Gültigkeit:

sechs Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Unterlagen

  • die Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Merkmalen entsprechen muss (z. B. hinsichtlich der Qualität, Ausleuchtung und Kopfposition).
  • das Einverständnis zur Ausstellung durch den anderen Sorgeberechtigten, sowie dessen Personalausweis oder Reisepass
  • Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Geburtsjugendamtes, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist
  • Betreuerausweis bei Bestehen einer Vormundschaft

Gebühren: 13,00 EUR



Verlängerung

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob der Kinderreisepass noch gültig ist. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.

Beantragung: persönlich (Sorgeberechtigte und Kind)

Eine Verlängerung von Kinderreisepässen ist nur bis Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder den Personalausweis und Reisepass erhalten.

Für die Verlängerung des Kinderreisepasses ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.

Unterlagen:

  • Kinderreisepass
  • ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Merkmalen entsprechen muss (z. B. hinsichtlich der Qualität, Ausleuchtung und Kopfposition).
  • evtl. Vordruck "Einverständniserklärung"

Gebühren: 6,00 Euro

Hinweise

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses muss vor Ablauf der bisherigen Gültigkeit erfolgen. Nach Ablauf der alten Gültigkeit kommt nur noch die Neuausstellung eines Kinderreisepasses in Betracht. 

.


search

Behördenführer

Wählen Sie ihr gewünschtes Kriterium aus
Nach Alphabet
Nach Kategorie

Quick Links

Weiterführende Informationen

Verknüpfte Dokumente

Verknüpfte Kontakte


© LEHRTE.DE ist das offizielle Portal der Stadt Lehrte