Als deutsche Staatsbürgerin bzw. als deutscher Staatsbürger sind Sie verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können (Personalausweis oder Reisepass).
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.
Beantragung: persönlich
Jugendliche können mit Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten einen Personalausweis beantragen. Eine vorherige Beantragung ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist nicht mehr möglich.Unterlagen:• bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind) • von Ledigen die Geburts- oder Abstammungsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde • ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Richtlinien entsprechen muss• Einverständniserklärung der Eltern wenn die Ausstellung und Aushändigung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres gewünscht ist. Den Vordruck hierfür erhalten Sie hier (Einverständniserklärung).Gebühren:Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.• 28,80 € Gültigkeit: zehn Jahre• 22,80 € bei Beantragung vor Vollendung des 24. LebensjahresGültigkeit: sechs Jahre
Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie über die Internetseite www.personalausweisportal.de