Montag, 21. Mai 2012

Personalausweise, Pässe

Personalausweise

Als deutsche Staatsbürgerin bzw. als deutscher Staatsbürger sind Sie verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können (Personalausweis oder Reisepass).

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.


Beantragung: persönlich

Jugendliche können mit Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten einen Personalausweis beantragen. Eine vorherige Beantragung ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist nicht mehr möglich.


Unterlagen:

• bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind)
• von Ledigen die Geburts- oder Abstammungsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde
• ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Richtlinien entsprechen muss
• Einverständniserklärung der Eltern wenn die Ausstellung und Aushändigung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres gewünscht ist. Den Vordruck hierfür erhalten Sie hier (Einverständniserklärung).


Gebühren:

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.

• 28,80 €
Gültigkeit: zehn Jahre

• 22,80 € bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres
Gültigkeit: sechs Jahre

Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie über die Internetseite www.personalausweisportal.de


search

Behördenführer

Wählen Sie ihr gewünschtes Kriterium aus
Nach Alphabet
Nach Kategorie

Quick Links

Weiterführende Informationen

Verknüpfte Dokumente

Verknüpfte Kontakte


© LEHRTE.DE ist das offizielle Portal der Stadt Lehrte