Reisepässe
Alle deutschen Staatsbürger, die in Lehrte ihre Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beantragen.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.
Beantragung: persönlich
Bei der Antragstellung für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (§ 1629 BGB).
Das Einverständnis kann erfolgen
- durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigen Personalausweisen oder
- durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
Den Vordruck erhalten Sie hier (Einverständniserklärung)
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss hierüber ein besonderer Nachweis vorgelegt werden (Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Geburtsjugendamtes).
Bei Bestehen einer Vormundschaft wird der Betreuerausweis benötigt. Dieser wird vom Amtsgericht ausgestellt.
Unterlagen:
- bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind)
- von Ledigen die Geburts- oder Abstammungsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde (erforderlich nur, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorlag)
- ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Merkmalen entsprechen muss (z. B. hinsichtlich der Qualität, Ausleuchtung und Kopfposition).
- Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Geburtsjugendamtes, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist
- evtl. Vordruck "Einverständniserklärung"
Gebühren:
59,00 EUR
Gültigkeit: zehn Jahre
91,00 EUR (Express-Reisepass)
Gültigkeit: zehn Jahre
37,50 EUR
bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres
Gültigkeit: sechs Jahre
69,50 EUR (Express-Reisepass)
bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres
Gültigkeit: sechs Jahre
22 EUR
Zusatzgebühr für einen 48-Seiten-Pass