Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.Beantragung:
·persönlich oder
·durch den gesetzlichen VertreterUnterlagen
·Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
·bei Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters