Montag, 21. Mai 2012

Meldeangelegenheiten

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.

Beantragung:

·persönlich oder

·durch den gesetzlichen Vertreter


Unterlagen

·Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass

·bei Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters


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