Montag, 21. Mai 2012

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Übermittlungssperren

Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmten Personen oder Organisationen Auskünfte über Ihre persönlichen Daten erteilt werden, können Sie dem widersprechen.

Beantragung:

·persönlich oder

·schriftlich


Mit Ihrem Antrag widersprechen Sie der Weitergabe personenbezogener Daten an

  • Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften (§ 34 Abs. 1 NMG) / Parteien, Wählergruppen und an andere Träger von Wahlvorschlägen sowie Antragsteller im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden (§34 Abs. 2 NMG)
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften bezüglich meiner Alters- und Ehejubiläen (§ 34 Abs. 3 NMG)
  • Adressbuchverlage (§ 34 Abs. 4 NMG)
  • einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet (§33 Abs. 1 NMG)

Den Vordruck  erhalten Sie hier


Unterlagen

·Personalausweis oder Reisepass

·ausgefüllter und unterschriebener Vordruck


search

Behördenführer

Wählen Sie ihr gewünschtes Kriterium aus
Nach Alphabet
Nach Kategorie

Quick Links

Weiterführende Informationen

Verknüpfte Dokumente

Verknüpfte Kontakte


© LEHRTE.DE ist das offizielle Portal der Stadt Lehrte