Sie haben in Lehrte etwas gefunden oder verloren? Dann melden Sie sich im Fundbüro.
Anzeige der FundsacheDie Finderin/der Finder kann die Fundsache im Fundbüro abgeben oder bei sich zu Hause verwahren. Hat der Gegenstand einen Wert von mindestens 10,00 €, ist eine Anzeige im Fundbüro in jedem Fall erforderlich.
Herausgabe der FundsacheDie Fundsache wird der Verliererin/dem Verlierer ausgehändigt, wenn diese/dieser nachweisen kann, dass sie/er Eigentümer/in der Sache ist. Werden Fundsachen abgegeben, die Hinweise auf Sie als Eigentümer/in enthalten, melden wir uns natürlich schnellstmöglich bei Ihnen.
AufbewahrungsfristDie Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt 6 Monate.
GebührFür die Verwahrung von Fundsachen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Schätzwert der Sache.
EigentumserwerbDie Finderin/der Finder erwirbt Eigentum an der Sache, wenn bei Anzeige des Fundes Eigentumserwerb geltend gemacht wird. Meldet sich die Verliererin/der Verlierer nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist, werden Sie darüber informiert.
Versteigerung
Fundsachen, die vom Verlierer nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abgeholt worden sind und bei denen kein Eigentumserwerb geltend gemacht wurde, gehen in das Eigentum der Stadt Lehrte über.Diese Gegenstände werden regelmäßig unter
http://www.zoll-auktion.de/ versteigert.