Bekanntmachung Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr 2021

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2021 und Hinweis zu Straßenreinigungsgebühren

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2021
Die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B für das Jahr 2021 betragen unverändert 440%. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Änderung eingetreten, sodass auf die generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.

Hinweis zu Straßenreinigungsgebühren
Eine generelle Erstellung von Abgabenbescheiden für das Jahr 2021 erfolgt nicht.

 

Die vollständige Bekanntmachung einschließlich weitergehender Ausführungen entnehmen Sie bitte der pdf-Datei unter Dokumente.