Katzenschutzverordnung in Kraft getreten

Künftig Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen

Die Katzenschutzverordnung ist am 02.12.2022, für das gesamte Stadtgebiet Lehrte, in Kraft getreten.

In den letzten Jahren hat die Stadt Lehrte eine steigende Katzenpopulation zu verzeichnen. Ein Indiz für die steigende Population ist die Anzahl der abgegebenen Fundtiere. In den Jahren 2018-2020 waren rund 50% der abgegebenen Tiere im Tierheim Katzen. 2021 stieg der prozentuale Anteil auf 69%. Somit kann von einer steigenden Katzenpopulation ausgegangen werden.

Durch die Katzenschutzverordnung soll die Population in Lehrte mittel- bis langfristig reduziert und stabil auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.

Somit können Schmerz, Leid und Schäden für Tiere verhindert werden.

Auch das Risiko übertragbarer Krankheiten, welche von Tier auf Tier oder auch von Tier auf Mensch (z.B. Toxoplasmose) übertragen werden, kann durch die Eindämmung der Katzenpopulation minimiert werden.

Der Erlass der Katzenschutzverordnung ist erforderlich, um die unkontrollierte Vermehrung und den daraus resultierenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dauerhaft entgegentreten zu können.

Die Stadt Lehrte leistet damit einen zukunftsorientierten, aber vor allem einen nachhaltigen Beitrag für mehr Tierschutz.

Die Katzenschutzverordnung sowie ein Hinweisblatt ist nebenstehend hinterlegt.