Termin-Shopping ab sofort möglich

Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz gilt jetzt auch in der Region Hannover die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse. Diese gilt, wenn die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche (7-Tage-Inzidenz) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Die Region Hannover als zuständige Infektionsschutzbehörde muss dies formal feststellen. Für Lehrte als regionsangehörige Kommune sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Region Hannover maßgeblich. Die aktuellste Allgemeinverfügung der Region Hannover finden Sie hier.

Auswirkungen auf den Handel in Lehrte

Das Einkaufen mit Termin (Click & Meet) bleibt nach der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zu einer Inzidenz-Grenze von 150 möglich. Beim Click & Meet ist ein Kunde je 40 m2 Verkaufsfläche zulässig. Außerdem gelten folgende Regeln für das Termin-Shopping:

-       Es muss vorab ein Termin für einen fest begrenzten Zeitraum gebucht werden.

-       Es muss ein anerkannter negativer Corona-Schnelltest vorliegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbsttests reichen als Nachweis nicht aus. Eine Übersicht der anerkannten Testmöglichkeiten innerhalb Lehrtes finden Sie hier.

-       Der vollständige Name und eine sichere Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder aktuelle Anschrift) der Kundinnen und Kunden sowie der Zeitraum des Aufenthalts sind durch das Unternehmen zu erfassen und 4 Wochen aufzubewahren.

 

Ab wann müssten Geschäfte wieder schließen?

Stellt die Region Hannover als zuständige Infektionsschutzbehörde per Allgemeinverfügung fest, dass die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über den Wert von 150 gestiegen ist, so wären die Geschäfte ab dem übernächsten Tag wieder komplett zu schließen. Das Abholen von zuvor online oder telefonisch bestellter Ware (Click & Collect) bleibt unabhängig von der Inzidenz möglich.