Notbetreuung in kommunalen Kindertagesstätten

Stadt erstattet Betreuungsgebühren und Verpflegungsentgelte

Auf Grund der Corona-Pandemie können Kinder seit dem 11.01.2021 nur im Rahmen des Notbetreuungsangebotes in den kommunalen Kindertagesstätten betreut werden.

Vor diesem Hintergrund beginnt die Stadt Lehrte nunmehr, die für die Monate Januar und Februar 2021 zu viel entrichteten Betreuungsgebühren und Verpflegungsentgelte zu erstatten, sofern keine oder nur eine anteilige Betreuung stattgefunden hat. So ist sichergestellt, dass nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden sowie die tatsächlich bereitgestellte Mittagsverpflegung tagesgenau abgerechnet und somit in Rechnung gestellt werden.

Geplant ist, den Eltern im Laufe des Monats März die Abrechnung der Monate Januar und Februar 2021 zu übersenden. Da die Festsetzung und Erstattung von den individuell errechneten Gebühren sehr zeitaufwändig ist, bittet die Stadt Lehrte um etwas Geduld. Geplant ist, die zu viel entrichteten Beträge im Monat April 2021 zu erstatten.

Für Fragen steht entweder die jeweilige Kindertagesstätte oder alternativ die Kindertagesstättenverwaltung der Stadt Lehrte zur Verfügung. Diese ist telefonisch (05132/505-3257, -3258, -3259, -3260) oder per E-Mail (kita-verwaltung@lehrte.de) erreichbar.

Für Erstattungen von Gebühren in Kindertagesstätten freier Träger in der Stadt Lehrte sind die freien Träger verantwortlich. Die Eltern werden gebeten, sich direkt mit den jeweiligen Einrichtungen in Verbindung zu setzen.