Jugendleiter/in Ausbildung und Anträge

Junge Menschen ab 16 Jahren können sich als Jugendleiterin oder Jugendleiter ausbilden lassen und einen Antrag für eine Juleica stellen. Dieser ist zwei Jahre gültig und kann durch eine Weiterbildung verlängert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Absolvierung einer Juleica-Ausbildung mit pädagogischen und rechtlichen Kenntnissen nach der niedersächsischen Landesregelung.
  • Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses nach der niedersächsischen Landesregelung.
  • Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit.

Die Ausbildung beinhaltet die Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, die Funktionen der Jugendleiterinnen und –leiter, Gruppenpädagogik, Programmgestaltung, die rechtlichen Grundlagen und viele andere Themen.

Zusätzliche Information finden Sie hier.

Die Kinder- und Jugendarbeit bildet Besucherinnen und Besucher der städtischen Jugendeinrichtungen selber aus. Bei Interesse melden Sie sich.

 

Hier sind die aktuellen Informationen in der Kinder- und Jugendarbeit zu finden.

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