Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit fördert Maßnahmen wie Freizeiten, wohnortnahe Ferienbetreuung und Schulungen für Jugendleiterinnen und –leiter. Die Richtlinie inklusive Antrag ist hier zu finden.

Folgende Maßnahmen werden gefördert, die:

-       von Vereinen und Verbänden durchgeführt werden, die gemäß § 75 SGB VIII als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt sind,

-       nicht ausschließlich religiösen, gewerkschaftlichen, parteipolitischen oder sportlichen Zwecken dienen,

-       sich an Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Lehrte wenden und

-       mit mindestens 5 Teilnehmenden stattfinden.

 

Für die Förderung der Maßnahme ist der Antrag mit der ausgefüllten Liste der Teilnehmer/innen bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung einzureichen.

Zusätzlich werden drei anerkannte freie Träger in Lehrte bezuschusst: Stadtjugendring Lehrte, Deutscher Kinderschutzbund e.V., Das Andere Kino e.V.

Hier sind die aktuellen Informationen in der Kinder- und Jugendarbeit zu finden.

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