Kinderschutz

Wenn Sie außerhalb der Kinder-und Jugendhilfe tätig sind und ehrenamtlich oder beruflich Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen haben, z.B. als Lehrerin oder Lehrer, Arzt oder Ärztin, Hebamme, Hausmeister in der Schule, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, ehrenamtlich oder auf Honorar in Musik- oder Ballettschulen, in Eltern-Kind-Gruppen, in der Flüchtlingsarbeit oder im Sportverein tätig werden, dann haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (§ 8b SGB VIII). Die Beratung hilft den Personen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Auch zwischen den Erfordernissen des Datenschutzes und des Kinderschutzes abzuwägen. Die insoweit erfahrenen Fachkräfte sind bei vom Fachdienst Jugend beauftragten Trägern beschäftigt. Die Beratung wird zunächst in anonymisierter Form durchgeführt.

Durchgeführt wird diese Beratung von:
Für die Kernstadt von Lehrte und die Ortsteile:
EFES, Aktivierende Eltern- und Jugendhilfe
Büro, 08:00 -15:30 Uhr
05121-296730

Weitere Informationen rund um den Kinderschutz erhalten Sie hier:
Kinderschutz Niedersachsen