Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Personalausweis benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Gebühr
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr
Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Spezielle Hinweise: Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft (Lehrte)
Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises (Antragstellende Person ab 24 Jahren) hat sich zum 01.01.2021 auf 37,00 € erhöht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer
Antragsteller unter 24 Jahre
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Ein Service des Landes Niedersachsen