Trennungs- und Scheidungsberatung

Trotz Trennung und Scheidung bleiben Sie weiterhin Eltern!!

Im Hinblick auf Ihre gemeinsamen Kinder sollten Sie Folgendes beachten:

Ihr Kind liebt in der Regel beide Elternteile und möchte keinen verlieren. Ihr Kind kann erfahrungsgemäß besser mit der Trennung der Eltern zurechtkommen, wenn Sie eine einvernehmliche Regelung finden und es aus den elterlichen Auseinandersetzungen heraushalten. Kinder möchten sich weder gegen den Vater noch gegen die Mutter entscheiden müssen. Auch Großeltern können unter bestimmten Voraussetzungen einen Umgang geltend machen. Sie können die Vermittlungsangebote ebenfalls in Anspruch nehmen.

Zielsetzung des Fachdienstes Jugend und Soziales der Stadt Lehrte ist es, mit den Eltern eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die von beiden getragen wird. Der Fachdienst leistet unter diesem Aspekt die folgenden Angebote:

Außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsberatung:

Jeder Elternteil kann sich an das Jugendamt wenden und um Vermittlung in einer Umgangs- oder Sorgeangelegenheit bitten. Es finden zunächst Einzelgespräche mit beiden Eltern statt. Hier kann jeder Elternteil seine persönliche Sichtweise darstellen.Wenn die Eltern zu gemeinsamen Gesprächen bereit sind, werden Vermittlungsgespräche am „Runden Tisch“ geführt. Ziel dieser Gespräche ist es, im Hinblick auf die möglichen konträren Positionen der Eltern, zu einem Konsens zu kommen.

Die Gespräche sind vertraulich. Die Inhalte werden in einem möglichen Gerichtsverfahren nicht verwendet.

Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren:

Wird eine Umgangs- oder Sorgeangelegenheit gerichtsanhängig, wirkt der Fachdienst Jugend und Soziales der Stadt Lehrte in diesem Verfahren mit.Auch hier besteht die Aufgabe darin, die Eltern in ihrer gemeinsamen elterlichen Verantwortung zu stärken und eine von beiden Eltern getragene Entscheidung im Interesse der Kinder zu erarbeiten.Der Fachdienst Jugend und Soziales der Stadt Lehrte hat deshalb eine Kooperationsvereinbarung mit dem Familiengericht und anderen am Verfahren beteiligten Professionen geschlossen um die Kinder möglichst aus dem elterlichen Konflikt heraus zu halten.Alle Verfahrensbeteiligten bemühen sich, an einer gemeinsamen Lösung mitzuwirken. Nicht der Streit über die Kinder soll im Vordergrund stehen sondern vielmehr ihr Wohlergehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.familie-im-blick-lehrte.de