Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig ( Lehrte )

Die Region Hannover bietet die Dienstleistung der internetbasierten KFZ-Zulassung in der 4. Stufe an.

Informationen zu den Voraussetzungen, zur Handhabung sowie auch bereitgestellte Informationsvideos finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Die Dienstleistungen der 4. Stufe i-KFZ stehen unter https://region-hannover-ikfz4.govconnect.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTIFIER=hannover_region zur Verfügung. Sie gelangen bei Nutzung des Links auf die Startseite des StVA-Portals der Region Hannover.

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Voraussetzungen

  • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

  • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
    • Datenbestätigung
  • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
    • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
  • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
    • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
  • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
    • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

Bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Zulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 30,00 EUR
Für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 10,20 EUR
Für die Wahl eines Wunschkennzeichens

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 12,80 EUR
Für die Erstzulassung über ein iKfz-Portal

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig ( Lehrte )

Ein Service des Landes Niedersachsen