Lärmaktionsplan

Gesetzliche Grundlagen

Nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – auch bezeichnet als Umgebungslärmrichtlinie – sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen (Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen) Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Richtlinie wurde durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a–f BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist eine umfassende, rechtliche Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt.

Bestandteile der Lärmaktionsplanung

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung erarbeitet. Die Grundlage bildet eine Lärmkartierung, in der bestimmte Lärmquellen, die von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen und die Anzahl betroffener Menschen erfasst und dargestellt werden. Die Lärmkartierung und die Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Zuständigkeiten

Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr) obliegt ausschließlich dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Der Lärmaktionsplan 2017/2018 kann im Internet unter www.eba.bund.de abgerufen werden, die nächste Phase wird voraussichtlich im Jahr 2022 stattfinden.

Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung der Hauptverkehrsstraßen (Straßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, etwa 8.200 Fahrzeugen täglich) liegt in Niedersachsen bei den Gemeinden. Für die Ausarbeitung der Lärmkarten ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim verantwortlich.

Lärmaktionsplan 2019 der Stadt Lehrte

Nachdem die Stadt Lehrte von den ersten beiden Stufen der Umgebungslärmrichtlinie 2007 und 2012 nicht betroffen war, bestand in der 3. Stufe 2017 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans unter Betrachtung der Hauptverkehrsstraßen A 2, A 7, B 65, B 443 und L 385.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2019 wurde im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 19.02.2019 in der Städtischen Galerie Lehrte vorgestellt und vom 06.03.2019 bis einschließlich 03.04.2019 öffentlich ausgelegt. Die Lehrter Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten Behörden als Träger öffentlicher Belange hatten in dieser Zeit die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zum Entwurf zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, anonymisiert und in Form einer Abwägungstabelle dem überarbeiteten Lärmaktionsplan als Anhang beigefügt. Nach Ratsbeschluss am 03.07.2019 wurde der Lärmaktionsplan dem Niedersächsischen Umweltministerium übermittelt.

Der Lärmaktionsplan 2019 zeigt Handlungsstrategien und Maßnahmenempfehlungen für die Belastungsschwerpunkte im Lehrter Stadtgebiet auf.

Wesentliche Elemente zur Lärmminderung sind dabei:

  • die Geschwindigkeitsreduzierung an Hauptverkehrsstraßen, insbesondere im Nachtzeitraum,
  • Konzepte zur Straßenumgestaltung auf ausgewählten, hochbelasteten Abschnitten,
  • der Einbau lärmmindernder Asphalte im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an der B 443 und weiteren Straßen,
  • Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, wie z. B. die Entwicklung und Umsetzung eines Radverkehrsnetzes sowie die Anlage von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen in verschiedenen Straßen.

Die empfohlenen Maßnahmen und Strategien aus der Lärmaktionsplanung werden mit dem zurzeit in der Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Lehrte abgestimmt.

Da ein Großteil der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen eng an ein koordiniertes Vorgehen mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern gebunden ist, sind konkrete Abstimmungsprozesse erforderlich.

Lärmminderungsmaßnahmen für den Schienenverkehrslärm müssen mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt werden.

Betrachtung eines erweiterten Straßennetzes

Die Stadt Lehrte hat beschlossen, über den gesetzlich geforderten Umfang hinaus ein erweitertes Straßennetz zu betrachten, in dem auch Kreis- und Gemeindestraßen unterhalb einer Verkehrsbelastung von 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr berücksichtigt werden. Auf diese Weise soll eine umfassendere Grundlage für die Bewertung der Verkehrslärmsituation im Stadtgebiet und die Maßnahmenplanung geschaffen werden.

Der Lärmaktionsplan für das erweiterte Straßennetz wird gegenwärtig erstellt. Auch hier werden die Lehrter Bürgerinnen und Bürger wieder die Gelegenheit bekommen, sich zu beteiligen. Die Termine werden rechtzeitig auf lehrte.de und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.