Sie können Blindengeld beantragen, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.
Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Blindengeld hängt die Höhe der Leistung davon ab, ob Sie in einer stationären Einrichtung bzw. in einer besonderen Wohnform (Eingliederungshilfe) leben oder nicht.
Falls Sie in Niedersachsen außerhalb einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 450 Euro. Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen aus der Pflegeversicherung, werden teilweise auf das Blindengeld angerechnet. In diesen Fällen würde sich das vorstehend genannte Blindengeld verringern.
Falls Sie in einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 225 Euro.
Wie Sie das Blindengeld verwenden, können Sie selber entscheiden.
Blinde Menschen, die in Niedersachsen leben, können jetzt online Landesblindengeld beantragen.
Sie können dabei die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen um sich digital auszuweisen.
Mehr zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Seite des Bundes erfahren Sie mehr zur Ausweis-App
Oder Sie stellen den Antrag online, drucken ihn aus und senden ihn unterschrieben an die Region Hannover.
Über den nachstehenden Link gelangen Sie zur Online-Antragstellung