In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro und Standesamt
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Bürgerbüro:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
24/7 erreichbar: die Online-Dienste
Stadt Lehrte Rathausplatz 1 31275 Lehrte Telefon: +49 (0) 51 32 / 505 - 0 Telefax: +49 (0) 51 32 / 505 - 1099 E-Mail: info@lehrte.de