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Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung

Allgemeine Informationen

Sie möchten ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben und haben im Rahmen des Anzeigeverfahrens angegeben, dass Alkohol ausgeschenkt werden soll? Dann müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung können Sie sich von der Behörde bescheinigen lassen.

Verfahrensablauf

Wenn Ihre persönliche Zuverlässigkeit innerhalb des letzten halben Jahres durch eine Gaststättenbehörde nach den Vorgaben des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) überprüft wurde, können Sie sich diese Überprüfung zur Vorlage bei einer anderen Gaststättenbehörde von der überprüfenden Behörde schriftlich bestätigen lassen.

Voraussetzungen

Die Gaststättenbehörde hat eine Überprüfung Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit nach dem Bestimmungen des NGastG innerhalb des letzten halben Jahres durchgeführt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenverordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Anträge / Formulare
  • formloser schriftlicher Antrag
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