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Familienforschung

Allgemeine Informationen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 verwahrt das Stadtarchiv Lehrte die älteren Register des Standesamtes der Stadt Lehrte und der Standesämter der Ortschaften.

Dies sind im Folgenden:

 - Geburtenregister älter als 110 Jahre
 - Heiratsregister älter als 80 Jahre
 - Sterberegister älter als 30 Jahre

Mit der Überführung in das Stadtarchiv Lehrte unterliegt die Einsichtnahme in diese Register den Regelungen der Benutzungsordnung des Archivs.

Sie können zum Zwecke der Familienforschung die im Stadtarchiv verwahrten Standesamtsregister persönlich einsehen oder das Stadtarchiv beauftragen, nach Ihren Angaben eine Recherche durchzuführen und ggf. für Sie Reproduktionen zu fertigen. Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Besuch des Stadtarchivs Lehrte einen Termin vereinbaren müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Zur Vereinbarung eines Termins oder Fragen zu Beständen des Stadtarchivs Lehrte wenden Sie sich an Herrn Dr. Mastnak unter stadtarchiv@lehrte.de oder 05132-8303100

Welche Gebühren fallen an?

Die Dienstleistungen des Stadtarchivs sind gebührenpflichtig. Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der beigefügten Satzung über die Nutzung und Gebühren des Stadtarchivs Lehrte.

Was sollte ich noch wissen?

Das Stadtarchiv befindet sich in der Bahnhofstraße 17, 31275 Lehrte

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