Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 verwahrt das Stadtarchiv Lehrte die älteren Register des Standesamtes der Stadt Lehrte und der Standesämter der Ortschaften.
Dies sind im Folgenden:
- Geburtenregister älter als 110 Jahre
- Heiratsregister älter als 80 Jahre
- Sterberegister älter als 30 Jahre
Mit der Überführung in das Stadtarchiv Lehrte unterliegt die Einsichtnahme in diese Register den Regelungen der Benutzungsordnung des Archivs.
Sie können zum Zwecke der Familienforschung die im Stadtarchiv verwahrten Standesamtsregister persönlich einsehen oder das Stadtarchiv beauftragen, nach Ihren Angaben eine Recherche durchzuführen und ggf. für Sie Reproduktionen zu fertigen. Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Besuch des Stadtarchivs Lehrte einen Termin vereinbaren müssen.
