Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z. B. Objekt- oder Personenschutz)
bedürfen einer besonderenErlaubnis für das Bewachungsgewerbe.
Bei Vorliegen der Voraussetzunge
Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z. B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis für das B ewachungsgewerbe .
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist lediglich eine vorherige, schriftliche Anzeige erforderlich.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
nicht angegeben
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.12 an.
Die Tätigkeit darf sofort nach der Anzeige aufgenommen werden, wenn die anderen Voraussetzungen nach § 13a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) vorliegen und die Nachprüfung der Berufsqualifikation nicht erforderlich ist. Dies geht aus der Eingangsbestätigung der zuständigen Stelle hervor.
Die Anzeige muss alle 12 Monate formlos wiederholt werden, solange die weitere Erbringung der Tätigkeit beabsichtigt ist.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Tritt zwischendurch eine wesentliche Änderung von Umständen ein, die die Voraussetzungen für die Dienstleistungserbringung betreffen, ist die Änderung schriftlich anzuzeigen und durch Unterlagen nachzuweisen.
Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro und Standesamt
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Bürgerbüro:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
24/7 erreichbar: die Online-Dienste
Stadt Lehrte Rathausplatz 1 31275 Lehrte Telefon: +49 (0) 51 32 / 505 - 0 Telefax: +49 (0) 51 32 / 505 - 1099 E-Mail: info@lehrte.de