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Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

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