In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
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Katastrophenschutz
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.