Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben,
können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur
Verleihung s
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
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Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro und Standesamt
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Bürgerbüro:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
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