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Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Allgemeine Informationen

Obdachlos ist, wer akut keine Unterkunft hat oder vom Verlust seiner Unterkunft bedroht ist und diesen Zustand aus eigenen Kräften nicht ändern kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Bei einer notwendigen Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft entstehen Gebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für obdachlose Personen, Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Lehrte.

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