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Veranstaltung: Anzeige

Allgemeine Informationen

Sie wollen in Lehrte oder den zugehörigen Ortsteilen (Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel) feiern?

Damit es eine gelungene Veranstaltung wird, finden Sie hier die ersten Informationen.

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Anträge reibungsloser und ohne weitere Rückfragen bearbeitet werden können, je detaillierter und genauer Ihre Angaben sind.

Die Veranstaltung muss bei der Stadt Lehrte spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt werden.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Veranstaltungsanzeige
  • Sicherheitskonzept (insbesondere mit den Schwerpunkten Sicherheitsdienst, Brandschutz, Rettungsdienst, Immissionsschutz, Verkehrsregelung)
  • Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Lageplan mit - wenn vorhanden - ausgewiesenem Bühnenaufbau

Je nach Art, Größe oder auch Zeitpunkt der Veranstaltung können weitere Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen nach besonderen Vorschriften erforderlich werden, z. B.:

  • gewerberechtliche Regelungen (z.B. Reisegewerbekarte, Marktfestsetzungen)
  • Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG)
  • Niedersächsisches Feiertagsgesetz (NFeiertagsG)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Werbetafeln im Stadtgebiet
  • straßenrechtliche Erlaubnis
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Lehrte, Fachdienst Sicherheit und Ordnung ein.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Behörden beteiligt werden müssen. Die im Rahmen des Verfahrens ergangenen Stellungnahmen werden bei der Erteilung der ordnungsbehördlichen Verfügung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Sondernutzungssatzung
Gewerbeordnung (GewO)
Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Eventuell weitere erforderliche Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis, Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz, verkehrsbehördliche Genehmigungen, Erlaubnis zur Plakatierung, usw.) bleiben von dieser Anzeige unberührt und sind bei den zuständigen Stellen gesondert zu beantragen.

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