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Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellortes beantragen

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Hier können Sie online eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellortes nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) beantragen. 

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung oder Versagung der Bestätigung berechnet sich nach dem tatsächlich, benötigten Zeitaufwand. Nach Abschluss der Prüfung ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Kopie der Allgemeinen Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO
  • Kopie der Gewerbeanmeldung als Automatenaufsteller
  • Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
  • Unterrichtungsnachweis für das mit der Aufstellung beschäftigte Personal
  • ggf. Fotos vom geplanten Aufstellort
  • ggf. Grundriss vom geplanten Aufstellort
  • ggf. Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institutionggf. aktueller Handelsregisterauszug (nur erforderlich, wenn der Antrag von einer juristischen Person gestellt wird)
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis (nur erforderlich, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen)

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können. Sollte dies der Fall sein, werden diese separat bei Ihnen oder beim Gaststättenbetreiber nachgefordert. Eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages kann erst nach Erhalt aller Unterlagen erfolgen.

Vor dem Ausfüllen des Antrages muss zwingend die nachfolgende Frage beantwortet werden:

Für welche Unternehmens-/Rechtsform wird der Antrag gestellt?*
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates (Land, das nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört)?*
Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Angaben zur antragstellenden Person
Betriebsanschrift
Betriebsanschrift
Angaben zu den Spielgeräten und dem geplanten Aufstellungsort

Anzahl der Geldspielgeräte (deren Bauart von der PTB zugelassen ist)*

Anzahl der Warenspielgeräte (deren Bauart von der PTB zugelassen ist)*

Art des Aufstellungsortes*
Aufstellungsort
Aufstellungsort
erforderliche Unterlagen

erforderliche Unterlagen

Unterrichtungsnachweis für das mit der Aufstellung beschäftigte Personal*
Hinweis: Die Geldspielgeräte dürfen erst nach Erteilung der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO aufgestellt werden.

Hinweis: Die Geldspielgeräte dürfen erst nach Erteilung der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO aufgestellt werden.

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