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Gewerbe ummelden

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Hier können Sie online eine Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) erstatten.

Besonderer Hinweis: 
Die Verlegung des Betriebes von einer anderen Stadt nach Lehrte kann nicht mit einer Gewerbeummeldung angezeigt werden. Es ist zwingend eine Gewerbeanmeldung wegen Verlegung des Betriebes aus einem anderen Meldebezirk zu erstatten.


Die Verwaltungsgebühr beträgt 32,50 €. 

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können. Sollte dies der Fall sein, werden diese separat bei Ihnen nachgefordert. 

Nach Abschluss der Bearbeitung wird Ihnen die Empfangsbestätigung (sog. Gewerbeschein) mit Kostenbescheid per Post zugeschickt.

Vor dem Ausfüllen der Gewerbe-Ummeldung müssen zwingend die nachfolgenden Fragen beantwortet werden:

Für welche Unternehmens-/Rechtsform wird die Gewerbeummeldung erstattet?*
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates (Land, das nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört)?*
Die Ummeldung wird erstattet für eine*
Handelt es sich um einen der nachfolgend genannten Gründe?*

*) Pflichtfelder