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Gewerbeauskunft beantragen

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Einfache Gewerbeauskunft
Antragsberechtigt ist jede Person, die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen kann. Das berechtigte Interesse ist in dem Feld näher auszuführen. Die Auskunft beinhaltet lediglich den Betriebsnamen, die Betriebsanschrift und die angemeldete Tätigkeit.

Erweiterte Gewerbeauskunft
Antragsberechtigt ist, wer ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der gewerbetreibenden Person überwiegt (z.B. Rechtsanwaltskanzleien, Inkassounternehmen). Das rechtliche Interesse ist in dem Feld näher auszuführen und mit einem Anhang nachzuweisen. 

Behördenauskunft
Antragsberechtigt sind alle öffentlichen Stellen.

Hinweis zu den Gebühren
Es können Gebühren anfallen. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Ihren Angaben im Formular. Der Gesamtbetrag wird am Ende des Formulars angezeigt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen zusammen mit der Gewerbeauskunft per Post zugeschickt.

Auskunft aus dem Gewerberegister

Auskunft aus dem Gewerberegister

Daten der antragstellenden Person

Daten der antragstellenden Person

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(Mobil-)Telefonnummer
Angaben zum gesuchten Gewerbebetrieb

Angaben zum gesuchten Gewerbebetrieb

Hiermit beantrage ich eine Auskunft aus dem Gewerberegister über folgenden Gewerbebetrieb:

Begründung der Auskunft

Begründung der Auskunft

erforderliche Unterlagen

erforderliche Unterlagen

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Datenschutz

Datenschutz

Gebühr / Kosten

Gebühr / Kosten

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Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag):
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