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Friedhöfe in Lehrte
Lehrte bietet eine vielfältige Auswahl an Ruheorten: Neben fünf kommunalen Friedhöfen in den verschiedenen Ortsteilen kümmern sich mehrere Kirchengemeinden um traditionelle Friedhöfe, einige davon mit einer über 150-jährigen Geschichte. Informationen zu den kommunalen und kirchlichen Friedhöfen sowie deren Kontaktdaten und Formulare sind hier abrufbar.
Übersicht der Friedhöfe in Lehrte
Die Stadt Lehrte unterhält fünf kommunale Friedhöfe in den Ortsteilen Ahlten, Arpke, Hämelerwald, Kolshorn und Röddensen.
Zuständig für diese Friedhöfe ist der städtische Fachdienst Grünplanung und Umwelt, der während der Sprechzeiten unter den nebenstehenden Kontaktdaten erreichbar ist.
Neben den kommunalen Friedhöfen werden in der Kernstadt Lehrte der Alte Friedhof von 1863 an der Feldstraße und der Neue Friedhof von 1919 Am Stadtpark von der ev.-lutherischen Matthäus-Kirchengemeinde sowie der St. Bernwards-Friedhof von 1895 an der Feldstraße von der katholischen St. Bernwardsgemeinde unterhalten.
Im Ortsteil Immensen wird seit 1912 der Friedhof von der ev.-lutherischen St.-Antonius-Kirchengemeinde unterhalten. Im Ortsteil Sievershausen unterhält die ev.-lutherische Martins-Gemeinde den Friedhof seit über 100 Jahren und im Ortsteil Steinwedel ist die ev.-lutherische St.-Petri-Kirchengemeinde für den örtlichen Friedhof seit 1870 zuständig.
Die Mitarbeiter/innen der kirchlichen Friedhofseinrichtungen erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
- Matthäus-Gemeinde Lehrte 05132 / 2266
- St. Bernwardsgemeinde Lehrte 05132 / 2620
- St.-Antonius-Kirchengemeinde Immensen 05175 / 3631
- Martins-Kirchengemeinde Sievershausen 05175 / 7361
- St.-Petri-Kirchengemeinde Steinwedel 05136 / 5565
Der Friedhof in der Ortschaft Ahlten wurde 1962 erbaut und seitdem zweimal erweitert.
Mit der 2005 fertig gestellten zweiten Erweiterung beträgt die Gesamtfläche des Friedhofs fast 2 Hektar, die Anzahl der Grabstellen rund 2.500. Im Zuge dieser Erweiterung wurde besonderer Wert auf die Verzahnung des alten mit dem neuen Friedhofsteil gelegt. Hierzu wurde das Rondell ausgelichtet und gärtnerisch neu gestaltet und mit Sitzbänken ausgestattet, so dass auf dem Friedhof ein attraktiver Aufenthaltsplatz entstanden ist.
Finanziert durch private Spenden konnte im Jahr 2004 ein Glockenturm neben der Aussegnungshalle errichtet werden - der einzige Glockenturm auf den städtischen Friedhöfen.
Im Erweiterungsteil befinden sich neben Erd- und Urnengrabstellen auch Abteilungen für Bestattungen "unter grünem Rasen". Zusätzlich wurde im Übergangsbereich zum alten Friedhofsteil ein Sternenkinderfeld angelegt.
Im Grabfeld mit "ewigem Ruherecht" können Menschen aller Glaubensrichtungen beigesetzt werden, sofern von deren Angehörigen die ewige Ruhe gewünscht wird.
Der städtische Friedhof in Arpke wurde 1951 angelegt und hat den alten, von der Kirche bewirtschafteten Friedhof im Arpker Ortskern abgelöst. Auch dieser Friedhof wurde in zwei Schritten erweitert.
Hier wurden mit der zweiten Erweiterung im Jahre 2002 die ersten Abteilungen auf städtischen Friedhöfen "unter grünem Rasen" angelegt. Insgesamt sind auf einer Fläche von 1,2 Hektar rund 1.500 Grabstellen verfügbar.
Am 15. November 1995 wurde die Trauerhalle durch ein Feuer schwer beschädigt. Die notwendigen Arbeiten wurden gleichzeitig für Modernisierungsarbeiten genutzt, so dass das Gebäude seit der 1996 beendeten Renovierung über eine WC-Anlage und eine eigene Kühlkammer verfügt.
Der 1944 direkt am Rand des Hämeler Waldes errichtete Friedhof wurde 1998 erweitert und bietet seitdem Raum für rund 1.600 Grabstellen. Da die Bodenbedingungen (Ton) für den Betrieb eines Friedhofs eher ungünstig sind, wurde die Erweiterungsfläche mit einem durchlässigen Sandboden um rund einen Meter erhöht.
Im Rahmen der Erweiterung wurde auch auf diesem Friedhof ein anonymes Grabfeld angelegt. Im Eingangsbereich des Friedhofs ist eine Beisetzung von Urnen im Kronenbereich der dort wachsenden Eichen möglich.
Geprägt wird der Friedhof durch die alten Lindenbäume entlang der Haupterschließungswege. An einem dieser Hauptwege liegt das Grab von zwei unbekannten russischen Kriegsgefangenen, im Eingangsbereich erinnert ein Ehrenmal an die Toten der beiden Weltkriege
Außerhalb der Ortschaft Kolshorn liegt direkt am Rand des Landschaftsschutzgebietes "Altwarmbüchener-Moor - Ahltener-Wald" ein kleiner Friedhof (0,37 ha), der 1908 von den ortsansässigen Landwirten gebaut wurde.
Der Friedhof ist geprägt von Familiengräbern. Viele der 330 Grabstellen befinden sich in Gräbern mit acht und mehr Grabstellen.
Die Trauerhalle wird von der Kirchengemeinde mitbenutzt - regelmäßig werden hier Gottesdienste abgehalten.
Im rückwärtigen Teil des Friedhofs stehen alte Waldbäume. Dieser Bereich wird für die Bestattungsform - Urnenbeisetzungen unter Bäumen - genutzt.
Zwei Jahre nach Errichtung des Friedhofs Kolshorn erbauten die Landwirte der Ortschaft Röddensen 1910 einen eigenen Friedhof.
Mit 0,26 ha Fläche und rund 300 Grabstellen ist dieser Friedhof der kleinste, den die Stadt bewirtschaftet. Die im Fachwerkstil errichtete kleine Trauerhalle bietet nur einigen Trauergästen Platz.
Augenfällig für die Besucher des Friedhofs ist ein steinerner Engel, der über eine Familiengrabstelle wacht. Im rückwärtigen Bereich des Friedhofs erinnert ein Mahnmal an die Gefallenen der Weltkriege.
Die verschiedenen Formen der Bestattung
Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Es gilt zu bedenken, dass nur Wahlgräber verlängert werden können.
Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen sind die Friedhofssatzungen der Stadt Lehrte und der zuständigen Kirchenträger in der jeweils aktuellen Fassung. Darüber hinaus gelten für die Benutzung der Friedhöfe sowie ihrer Einrichtungen und Anlagen die entsprechenden Gebührensatzungen zur Friedhofssatzung.
Die Satzungen sind bei den jeweiligen Friedhofsverwaltungen erhältlich; die Satzungen der Stadt Lehrte sind nebenstehend abrufbar.
Die Ruhezeit auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Lehrte beträgt für die Beisetzung von Urnen in Reihengräbern, im Sternenkinderfeld und in anonymen Grabfeldern 20 Jahre. 20 Jahre beträgt auch die Ruhezeit für Erdbestattungen im Sternenkinderfeld, für die anderen Grabarten aber 30 Jahre. Darüber hinaus kann ein ‚Ewiges Grabrecht’ erworben werden.
Für die städtischen Friedhöfe in den Ortsteilen Ahlten, Arpke, Hämelerwald, Kolshorn und Röddensen werden die folgenden Grabarten angeboten:
Erdbestattung
Erdbestattung
Reihengräber (für eine Beisetzung, kein Nachkauf möglich)
- Reihengrab für Personen über 5 Jahre
- Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahre
- Reihengrab für Tot-, Fehl- und Ungeborene im Sternenkinderfeld (nur in Ahlten)
- Reihengrab mit Teilbepflanzung (nur in Ahlten)
- Reihengrab im Rasen (nur in Ahlten, Arpke, Hämelerwald)
Wahlgräber (Nachkauf möglich)
- Wahlgrab, zusätzlich können auf jedem Sarg bis zu zwei Urnen beigesetzt werden
- Doppel-Wahlgrab im Rasen (nur in Arpke)
- Wahlgrab mit ewigem Ruherecht, Nachkauf nicht erforderlich (nur in Ahlten)
Feuerbestattung
Feuerbestattung
Reihengräber (für eine Beisetzung, kein Nachkauf möglich)
- Urnenreihengrab
- Urnenreihengrab für Tot-, Fehl- und Ungeborene im Sternenkinderfeld (nur in Ahlten)
- Urnenreihengrab im Rasen (nur in Ahlten, Arpke, Röddensen)
- Urnenreihengrab unter einem Baum im Gemeinschaftsfeld (nur in Ahlten, Arpke)
- Urnenreihengrab im anonymen Grabfeld
Wahlgräber (Nachkauf möglich)
- Urnenwahlgrab mit bis zu vier Urnen
- Urnenwahlgrab unter Waldbäumen für eine Urne (nur in Hämelerwald, Kolshorn)
Gestaltungsgrundsätze, Unterhaltungspflicht, Umweltschutz
Gestaltungsgrundsätze
Für die Rasengräber sind ausschließlich liegende Grabmale mit einer Größe von 50 cm x 50 cm zulässig. Die Oberkante des Grabmals muss innerhalb der Rasennarbe liegen, die Oberfläche darf keine hervorstehenden Teile haben. Einfassungen und Bepflanzungen, sowie das Aufstellen von Blumenschalen, Steckvasen oder sonstigem Grabschmuck sind unzulässig. Abgelegter Grabschmuck wird im Rahmen der Pflegemaßnahmen von der Stadt Lehrte entfernt. Die Pflege der Rasengräber wird von der Stadt Lehrte durchgeführt.
Für einige Abteilungen der städtischen Friedhöfe in Ahlten und Arpke gilt eine Gestaltungssatzung. In diesen Abteilungen müssen die Gräber mit grauem Kleinpflaster eingefasst werden.
Grabmale dürfen im Rahmen allgemeiner Gestaltungsgrundsätze aufgestellt und sonstige bauliche Anlagen einschließlich von Grabeinfassungen errichtet werden. Vor der Errichtung oder jeder Veränderung eines Grabmales muss vorher die schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Urnenkammern, Mausoleen und Grabgewölbe dürfen auf den Friedhöfen der Stadt Lehrte nicht errichtet werden.
Unterhaltungspflicht
Die Nutzungsberechtigten haben die Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und zu unterhalten. Die Bepflanzung eines Grabes muss sich auf die Grabfläche beschränken, so dass die Wege zwischen und vor den Gräbern jederzeit ungehindert begehbar sind.
Bedingt durch Witterungseinflüsse senkt sich der Erdhügel auf einem frisch angelegten Erdgrab erstmals einige Wochen nach der Bestattung. Diese und folgende Absenkungen sind von den Nutzungsberechtigten zu beseitigen; Absenkungen auf den allgemeinen Friedhofsflächen beseitigt die Stadt Lehrte.
Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind von den jeweiligen Nutzungsberechtigten dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Die Kontrolle der Verkehrssicherheit wird von der Stadt Lehrte durchgeführt.
Umweltschutz
Zur Vermeidung von Umweltbelastungen dürfen auf den Friedhöfen der Stadt Lehrte nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) beigesetzt werden, die keine umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Särge aus Metall oder aus tropischem Edelholz (z. B. Mahagoni, Teak) dürfen nicht verwendet werden. Überurnen müssen aus leicht abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen.
Die Kleidung der Verstorbenen soll nur aus Naturtextilien (Wolle, Baumwolle, Leinen) oder Papierstoff bestehen.
Aus Gründen des Umweltschutzes dürfen auf den Friedhöfen keine Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet werden.
Weitere Informationen zu den vorgenannten Punkten finden Sie in der Friedhofssatzung der Stadt Lehrte, die Sie unter "Dokumente" abrufen können.
Dokumente
| Friedhofssatzung (244 kB) | |
| Anmeldung einer Trauerfeier (18 kB) | |
| Anmeldung einer Beisetzung (33 kB) | |
| Friedhofsgebührensatzung (134 kB) |