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Kommunale Wärmeplanung
Mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Erzeugung von Wärme genutzt. Noch immer werden die meisten Wohngebäude mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Heizöl beheizt. Dabei entstehen große Mengen an Treibhausgasen, die den Klimawandel vorantreiben. Die Folgen sind bereits heute spürbar: Häufigere Extremwetterereignisse, lange Hitzeperioden und starke Regenfälle.
Der Weg zu einer klimafreundlichen, effizienten und kostensparenden Wärmeversorgung für die Kommune und für ihre Bürger*innen erfolgt über die strategische kommunale Wärmeplanung.
Zusammen mit den Dienstleistern, der enercity AG und der IP Syscon, hat die Stadt Lehrte Ende 2025 die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans begonnen. Der Wärmeplan soll aufzeigen, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Lehrte erreicht werden kann. Dazu wird unter anderem untersucht, welche Bereiche sich für den Aufbau von Wärmenetze eignen und wo eine individuelle Versorgung über klimafreundliche Heizungssysteme sinnvoller ist.
Im folgenden Video wird der Inhalt der kommunalen Wärmeplanung kurz erklärt:
© Energieagentur Regio Freiburg GmbH
Häufig gestellte Fragen zur Wärmeplanung (FAQ)
Fragen und Antworten rund um das Thema Kommunale Wärmeplanung in Lehrte
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategische Fachplanung, die von den Kommunen erstellt wird, um die Wärmeversorgung vor Ort in Zukunft klimaneutral zu gestalten. Die Kommune übernimmt in der Wärmeplanung die wichtige Rolle einer strategischen Steuerungsinstanz, die den Prozess leitet, unterschiedliche Akteure einbindet und den Rahmen für eine klimaneutrale und sichere Wärmeversorgung im Gemeindegebiet im Sinne der Daseinsvorsorge schafft. Der Plan stellt fest, welche Gebiete der Stadt Lehrte für Wärmenetze in Frage kommen und für welche Gebiete dezentrale Heizungssysteme (z.B. Wärmepumpen) von Vorteil sind. Dabei spielen lokale Wärmebedarfe und Potenziale wie erneuerbare Energien eine große Rolle für die Eignung von Wärmenetzen. Die Kommunale Wärmeplanung ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende und trägt dazu bei, allen Betroffenen eine langfristige Perspektive aufzuzeigen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die gesetzliche Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung bildet das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) sowie das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG).
Inhalt Kommunale Wärmeplanung nach NKlimaG© Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Warum ist es wichtig, jetzt in die Wärmewende zu investieren?
Die geopolitischen Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen für explodierende Preise sorgt und die Energieversorgung gefährdet. Hinzu kommt, dass die fossilen Energieträger wie Öl und Gas zukünftig zusätzlich in Form einer CO2-Abgabe besteuert werden. Diese wird in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen, sodass Öl und Gas wesentlich teurer werden. Durch lokal erzeugte erneuerbare Wärme und die damit verbundene Abkehr von Kohle, Öl und Gas können wir uns widerstandsfähiger machen und für Preisstabilität sorgen. Von dieser Planungssicherheit profitieren die Menschen ebenso wie Unternehmen. Durch die jetzt notwendigen Investitionen wird erneuerbare Wärme mittelfristig noch etwas teurer, langfristig ist die Wärmewende jedoch ein Gewinn für unsere Volkswirtschaft: Mit jedem Euro, den wir in die Transformation unseres Wärmesektors investieren, senken wir die Gesamtkosten bis zum Jahr 2045. So trägt die Wärmewende zum Wohlstand vor Ort bei, zusätzlich zur lokalen Wertschöpfung durch die Wärmeerzeugung an sich. Mit der Kommunalen Wärmeplanung legen die Kommunen den Grundstein für eine nachhaltige, effiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung: Sie prüfen den Wärmebedarf sowie die vor Ort nutzbaren Potenziale und zeigen geeignete Wärmeversorgungsoptionen für die verschiedenen Teile des Gemeindegebiets auf.
Was ist das Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung?
Ergebnis der Wärmeplanung sind eine umfassende Übersicht über die derzeitigen Wärmebedarfe, die Potenziale erneuerbarer Energieträger für die Wärmeerzeugung, Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen sowie ein Zielszenario für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und die dafür notwendigen Handlungsmaßnahmen.
Der Wärmeplan soll der kommunalen Verwaltung, den Energieversorgern sowie Dritten als Hilfestellung dienen, die Wärmewende erfolgreich umzusetzen und für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Zu diesem Zweck werden die Gebiete der Kommunen in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, bei denen die wahrscheinlichste Versorgungsinfrastruktur in der Zukunft (z.B. Wärmenetz oder dezentrale Versorgung wie bspw. Wärmepumpe) angegeben wird.
Welche Folgen hat die Kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und Unternehmen?
Die Kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Gebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Bereichen der Kommune Fernwärme wahrscheinlich verfügbar bzw. deren Ausbau vorgesehen ist oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz fest.
Setzt der Beschluss eines Wärmeplans die 65% Regel des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft?
Der Beschluss eines Wärmeplans setzt die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht vorzeitig in Kraft.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. In Neubaugebieten gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten (Lückenschluss) gilt diese Regelung, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden (für die Stadt Lehrte) ab dem 30. Juni 2028. Auch der Beschluss eines Wärmeplans setzt diese 65-Prozent-Regel des GEG nicht vorzeitig in Kraft.
Wenn in einem bereits vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossenen Wärmeplan bestimmte Gebiete als Wärmenetz vorgesehen sind, kann der Stadt- oder Gemeinderat durch einen separaten Beschluss diese als Neu- oder Ausbaugebiete ausweisen. Nur in diesem Fall und nur in diesen Gebieten kommt es zu einer Anpassung der Stichtage des GEG: Dann gilt die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen einen Monat nach Bekanntgabe dieser Ausweisungsentscheidung. Wobei die im GEG festgelegten Übergangsfristen zu berücksichtigen sind.
Welche technologischen Möglichkeiten der erneuerbaren Wärmeversorgung gibt es?
Für eine erneuerbare Wärmeversorgung stehen viele verschiedene Technologien zur Verfügung, die auch miteinander kombiniert werden können. Für eine dezentrale Wärmeerzeugung können unteranderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Stromdirektheizung in Frage kommen. Aber auch Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe + Spitzenlasterzeuger) oder Kombinationslösungen (z. B. Biomasse + Solaranlage) sind möglich.
Die Wahl der Heiztechnik ist eine individuelle Entscheidung. Dabei sind die Technologien zur erneuerbaren Wärmeversorgung sehr vielfältig. Eine gute Übersicht hierzu bieten die Steckbriefe auf der Homepage des KWW:
Technologie & Infrastruktur - Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende
Welche Beratungsangebote gibt es für Eigentümer*innen zum Umstellen auf eine klimafreundliche Heizung?
Für gebäudebezogene Planungen bietet die Klimaschutzagentur Region Hannover ein umfangreiches Vortrags- und Beratungsangebot, das unter Für Hausbesitzende - Klimaschutzagentur Region Hannover abrufbar ist.
Persönliche Beratungen werden durch die Verbraucherzentrale angeboten: Beratungsstellen | Verbraucherzentrale Energieberatung. Über das folgende Formular kann kostengünstig eine vor Ort Beratung durch Energieberanter*innen der Verbraucherzentrale angefragt werden: Aufsuchende Beratung – ein:e Energieberater:in kommt zu Ihnen nach Hause.
Für Nachbarschaftsinitiativen bietet proKlima mit dem QuartiersLotsen ein neues Beratungsangebot. Das Angebot hilft beim Finden von gemeinschaftlichen Wärmelösungen, dem Ausbau der Solarenergienutzung oder bei energetischen Optimierungen im Quartier. Interessierte können sich direkt an proKlima wenden: proKlima Hannover - QuartiersLotse
Ihre Ideen, Wünsche und Anregungen zur kommunalen Wärmeplanung in Lehrte
Weiterführende Informationen
- Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
- Energetisches Beratungsangebot der Verbraucherzentrale
- Direktlink zum Anmeldungsformular: Energieberatung vor Ort durch die Verbraucherzentrale
- Beratungsangebot der Klimaschutzagentur Region Hannover