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Leader Aue-Wulbeck

Steinwedel

LEADER Region Aue - Wulbeck

LEADER („Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“), was aus dem Französischen frei übersetzt etwa „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung ländlicher Gebiete“ bedeutet, ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für ländliche Räume. Die Städte Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und die Gemeinde Isernhagen haben sich zusammen als neue LEADER-Region „Aue-Wulbeck“ zusammengeschlossen und sind Teil der EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Hiermit soll die Regionalentwicklung unter anderem auf Basis freiwilliger Kooperationen unterstützt werden.

Eröffnung des Bikeparks Burgwedel am 07.09.2024

Region Aue-Wulbeck zieht positive Halbzeitbilanz

LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union mit dem Ziel, die Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen. Die Städte Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und die Gemeinde Isernhagen bilden gemeinsam die LEADER-Region Aue-Wulbeck. Welche Projekte eine Förderung erhalten und in welcher Höhe, entscheidet die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Aue-Wulbeck. Sie ist das zentrale Entscheidungsgremium der LEADER-Region Aue-Wulbeck und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Interessensgruppen sowie der Kommunalverwaltungen zusammen. Die Projekte selbst werden von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Stiftungen und den Kommunen entwickelt und umgesetzt.

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Es geht los! LEADER - Prozess Aue-Wulbeck nimmt Fahrt auf

Lehrte, 25.09.2023 – Die LEADER-Förderphase 2023-2027 in der Region Aue-Wulbeck nimmt Fahrt auf. Am 04. September 2023 fand die 2. Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) statt.

Leader Region Aue-Wulbeck 2.LAG

LEADER-Region Aue-Wulbeck wirbt um weitere Projekte

Infoveranstaltungen für Interessierte starten im November – Auftakt am 28.11.2023

Bürgermeiser Aue-Wulbeck Region

Projekte für die Aue-Wulbeck Region

Im Rahmen von LEADER können von 2023 bis 2027 Projekte und Vorhaben gefördert werden. Basis für die Förderung ist das Regionale Entwicklungskonzept, welches die Handlungsfelder und Fördertatbestände festlegt sowie die Förderqoute von 80 % vorgibt. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) entscheidet als Gremium in öffentlichen Sitzungen über die eingehenden Projektideen. Beschließt die Lokale Aktionsgruppe eine Projektidee positiv, kann der Vorhabenträger einen Förderantrag beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung stellen.

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