Parkausweis für Behindertenparkplätze

Wissenswertes zur Antragsstellung

Blauer Parkausweis

Ausschließlich der blaue Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung berechtigt dazu, auf den gekennzeichneten Parkplätzen mit einem Rollstuhlfahrersymbol zu parken. Der Parkausweis ist europaweit gültig.

Berechtigt sind:

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
  • Blinde Menschen (BI)
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen) oder vergleichbaren Funktionsstörungen

Orangefarbener Parkausweis

Der orangefarbene Parkausweis ist neben dem blauen Parkausweis eine weitere Parkerleichterung für Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen. Allerdings ist das Parken auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz nicht gestattet. Er gilt deutschlandweit. Das Parken im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhalteverbot oder auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohnern ist bis zu drei Stunden erlaubt. Auch das Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, ist gestattet.

Schwerbehinderte Menschen können den orangefarbenen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen erhalten:

  • Merkzeichen G (Gehbehinderung) und Merkzeichen B (Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nötig) und ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen, wenn gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane vorliegt
  • Merkzeichen G und Merkzeichen B und einen GdB von 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen bzw. der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, mit einem GdB von wenigstens 60
  • Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung nach außen) mit GdB 70
  • Schwerbehinderung (GdB ab 50), wenn der ärztliche Dienst des Versorgungsamtes festgestellt hat, dass die genannten Behinderungen gleichzustellen sind. Bei der Antragstellung des Parkausweises ist es erforderlich, dass die schriftliche Stellungnahme vom Versorgungsamt vorliegt. 

Die befristeten Parkausweise (max. 5 Jahre) werden im Fachdienst Straßen und Verkehr der Stadt Lehrte ausgestellt.

Zur Antragstellung nehmen Sie bitte zunächst telefonischen Kontakt zur Sachbearbeiterin auf. 

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