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Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) ist Betreiberin eines Fernleitungsnetzes im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und betreibt derzeit ein etwa 4.600 km umfassendes Gashochdruckleitungsnetz im norddeutschen Raum. Das Netz ist Teil der öffentlichen Energieversorgung und beliefert u.a. über die angeschlossenen regionalen Verteilnetzbetreiber Industrie, Gewerbe und Haushalte mit Gas. GUD, als Teil der nationalen Energiestrategie, ist verantwortlich für den Bau, den Betrieb, die Unterhaltung und den Ausbau des Gashochdruckleitungsnetzes.
In diesem Zusammenhang plant GUD den Bau und den Betrieb der ca. 30 Kilometer langen Energietransportleitung (ETL) 188 zwischen der Station Kolshorn (Lehrte) und der Station Woltorf (Peine). Die Leitung ist zunächst für den Transport von Erdgas vorgesehen und wird technisch so vorbereitet, dass künftig auch Wasserstoff transportiert werden kann. Dabei handelt es sich um eine Erdgasverstärkende Maßnahme im Rahmen des von der BNetzA genehmigten Wasserstoffnetzes. Aufgrund der industriellen Kapazitätsbedarfe, Anlagen mit
Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Möglichkeit der Schaffung einer potenten Anbindung für das
Verbrauchszentrum in Salzgitter wird hierfür ein Leitungsdurchmesser von DN1200 in der Druckstufe PN 84 geplant. Der Bau der ETL 188 zwischen Kolshorn und Peine ist für 2029 geplant, die Inbetriebnahme soll nach derzeitiger Planung bis Herbst 2029 sichergestellt werden.
Für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung einer Gashochdruckleitung ist ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 EnWG erforderlich. Hiermit geben wir den Beginn der Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG bekannt, die der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens dienen.
Um eine nachhaltige Trassenplanung vornehmen zu können, sind aussagekräftige Informationen zu den Boden- und Baugrundverhältnissen von essentieller Bedeutung. Die anstehenden Baugrunduntersuchungen, welche teilweise bereits seit Dezember 2025 gestartet sind und nunmehr in weitere Bereiche ausgeweitet werden, bilden die maßgebliche Grundlage für die Planung der Konzepte zum Boden- und Grundwassermanagement in sämtlichen Projektphasen. In diesem Zusammenhang werden in den nächsten Monaten ebenfalls Kartierungsarbeiten zur Erfassung der Flora und Fauna stattfinden, die nach Abschluss der Datenerhebung einen gesamten Vegetationszeitraum abbilden. Hierfür kann es ggf. notwendig
sein, auch nachts Kartierungsarbeiten durchzuführen. Im Rahmen der
Baugrunduntersuchungen ist es ebenfalls notwendig Grundwassermessstellen (GWM) zu errichten und zu betreiben. Die Errichtung und der Betrieb einer solchen Grundwassermessstelle führen zu einer temporären Flächeninanspruchnahme. Eine genaue Beschreibung der Baugrunduntersuchungsmethoden inkl. Grundwassermessstellen ist der beigefügten Information zu entnehmen.
Im Rahmen der in den kommenden Monaten stattfindenden Untersuchungen und Trassenplanungen wird der genaue Verlauf der neuen Energietransportleitung unter Berücksichtigung aller einflussnehmenden Faktoren entwickelt. Ein genauer Trassenverlauf liegt derzeit noch nicht vor.
Damit Sie überprüfen können, ob auch Ihr Grundeigentum oder eine Ihrer Pachtflächen von den geplanten Baugrunduntersuchungen betroffen sein wird, verweisen wir auf die beigefügte Flurstückliste. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Beschreibung der Untersuchungsmethoden. Wenn Sie direkt von einer Zuwegung oder einer Untersuchung betroffen sind, werden Sie separat vom zuständigen Wegerechtsbüro kontaktiert.
Unser Generalplaner GME hat das Wegerechtsbüro T3 Deutscher Bauservice GmbH mit der Einholung der Zustimmungen zur Durchführung der notwendigen Voruntersuchungen beauftragt. Die von den Untersuchungen betroffenen Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten werden rechtzeitig vor Durchführung von einem Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Büros schriftlich kontaktiert und über die bevorstehenden Maßnahmen informiert. Etwaige Fragen können Sie auch jetzt schon an das Wegerechtsbüro richten. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
T3 Deutscher Bauservice GmbH
Industriering 9 49696 Molbergen
Ansprechpartner: Manuel Thien
Telefon: +4944718408811
E-Mail: wegerecht-188@gasunie.de
Betroffene erhalten für die Erteilung der Bauerlaubnis eine Aufwandspauschale in Höhe von 100,- €. Flur- und Aufwuchsschäden regulieren wir dem Nutzungsberechtigten mit einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 300,- € je Untersuchungspunkt (CPU und Rammkernbohrung). Ist der tatsächliche Flurschaden größer als der genannte Pauschalbetrag, wird dem Nutzungsberechtigten anstatt des Pauschalbetrages der tatsächlich ermittelte Schaden entschädigt. Für eine temporäre Grundwassermessstelle leistet GUD eine pauschale Entschädigungszahlung von 300,- € je Messstelle.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass betroffene Eigentümer und Bewirtschafter gem. § 44 Abs. 1 EnWG verpflichtet sind, Vorarbeiten für Planungszwecke zum Bau einer geplanten Energieinfrastruktur oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Über die konkreten Planungen werden wir im Laufe des Projektes an verschiedenen Stellen umfassend informieren.

